Friedhof
Auf den Friedhöfen gibt es verschiedene Arten von Grabstätten. Grundsätzlich muss zwischen Erdgrabstätten und Urnengräbern unterschieden werden. Auf den Friedhöfen stehen in der Regel folgende Grabstätten zur Verfügung:
Reihengräber
Reihengräber sind immer nur für einen Verstorbenen vorgesehen. Doppelgrabstätten sind somit nicht möglich. Die Grabstätte wird vom Friedhof vergeben, so dass die Angehörigen keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte haben. Die Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden. Häufig bieten Friedhöfe auch sogenannte „Rasengräber an. Diese Grabstätten befinden sich auf einer Rasenfläche. Eine individuelle Grabbepflanzung ist bei diesen Grabstätte nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Wahlgräber
Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen die Lage der Grabstätte frei auswählen. Es können auch größere Grabstätten, sogenannte Familiengrabstätten, erworben werden, auf denen mehrere Verstorbene nacheinander beigesetzt werden können. Der Erwerb der Grabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch nach Ablauf unbegrenzt verlängert werden. Eine Verlängerung ist immer dann erforderlich, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Dabei wird die gesamte Grabstelle verlängert – also auch die Teile, auf denen schon eine Beisetzung erfolgt ist.
Anonyme Grabstätten
Der Verstorbene wird auf einer Rasenfläche ohne individuelle Bepflanzung oder einen Grabstein beigesetzt. Eine Begleitung der Angehörigen ist in der Regel nicht möglich. Die Friedhöfe geben auch keine Auskunft, wann und wo genau der Verstorbene beigesetzt wurde. Durch diese Regularen soll die Anonymität gewahrt werden.
Gemeinschaftsgrabstätte
Viele Friedhöfe bieten mittlerweile auch Grabstätten an, bei denen die Beisetzung auf einem gemeinschaftlichen Grabfeld erfolgt. Oftmals wird diese Bestattungsart auch „halbanonym“ genannt, da ein gemeinschaftlicher Gedenkstein an die Namen der einzelnen Verstorbenen erinnert. Die Grabpflege wird in den meisten Fällen komplett vom Friedhof übernommen, so dass die Angehörigen sich nicht um die Pflege kümmern müssen. Die Gemeinschaftsgrabstelle bietet den Vorteil, dass die Hinterbliebenen einen Ort des Gedenkens haben – ohne sich um die Grabpflege kümmern zu müssen.
Kosten
Die Friedhofskosten richten sich in der Regel nach der Art, Lage und der Größe der Grabstätte. Hierzu kommen die Kosten der Beisetzung (Graben der Gruft) und die Benutzung der Friedhofskapelle. Gerne informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten der von Ihnen gewünschten Bestattung.
Formalitäten
Wir beraten Sie bei der Auswahl der Grabstätte und begleiten Sie auf Wunsch auch vor Ort auf den Friedhof. Wir erledigen alle nötigen Formalitäten, besorgen alle notwendigen Dokumente und stimmen die Termine für die Trauerfeier und Beisetzung ab.
Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern über die vielfältigen Möglichkeiten. Wir beraten Sie gerne.